Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und bereits registrierte Paare ihre Partnerschaft vereinfacht in eine Ehe umwandeln. Die Gesetzesänderung betrifft verschiedene Rechtsgebiete.
Das Konkubinat ist mittlerweile eine weit verbreitete Lebensform. Ein mit verheirateten Paaren vergleichbarer sozialer, wirtschaftlicher und juristischer Schutz fehlt jedoch. Besondere Risiken bestehen für Konkubinatspaare mit Wohneigentum.