Beispiel
Dies erfährt aktuell auch Frau Müller. Ihr Ehemann erlitt vor Kurzem einen schweren Hirnschlag. Frau Müller kümmert sich seither um die finanziellen Angelegenheiten. Die Ehegatten Müller besitzen eine Eigentumswohnung, welche mit einer Hypothek belastet ist. Die Hypothek läuft aus und muss dringend verlängert werden. Im Rahmen der entsprechenden Gespräche mit der Bank erfährt Frau Müller, dass sie die Hypothek mangels eines bestehenden Vorsorgeauftrages nicht ohne die Zustimmung der KESB verlängern kann. Auch über die geplante neue Anlagestrategie im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung kann Frau Müller nicht ohne KESB entscheiden. Mit diesen und zahlreichen weiteren Einschränkungen sieht sich Frau Müller nun in ihrem neuen Alltag konfrontiert.