Deshalb ist ein Vorsorgeauftrag wichtig!

Nach wie vor wird die Wichtigkeit eines Vorsorgeauftrages von vielen Personen unterschätzt. Insbesondere Ehepaare gehen davon aus, dass sie keinen Vorsorgeauftrag benötigen. Ein Irrtum mit schwerwiegenden Folgen für Angehörige.


Der Verlust der Urteilsfähigkeit kann ohne Vorankündigung eintreten (z.B. bei einem Hirnschlag oder Unfall). Nebst den emotionalen Belastungen kommen auf die Angehörigen auch zahlreiche administrative und rechtliche Hindernisse zu, wenn vorgängig keine vorsorgerechtlichen Massnahmen getroffen wurden. Selbst verheiratete Personen sind in ihrer Handlungsfähigkeit nach einer solchen Situation ohne bestehende Regelungen stark eingeschränkt.

Beispiel

Dies erfährt aktuell auch Frau Müller. Ihr Ehemann erlitt vor Kurzem einen schweren Hirnschlag. Frau Müller kümmert sich seither um die finanziellen Angelegenheiten. Die Ehegatten Müller besitzen eine Eigentumswohnung, welche mit einer Hypothek belastet ist. Die Hypothek läuft aus und muss dringend verlängert werden. Im Rahmen der entsprechenden Gespräche mit der Bank erfährt Frau Müller, dass sie die Hypothek mangels eines bestehenden Vorsorgeauftrages nicht ohne die Zustimmung der KESB verlängern kann. Auch über die geplante neue Anlagestrategie im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung kann Frau Müller nicht ohne KESB entscheiden. Mit diesen und zahlreichen weiteren Einschränkungen sieht sich Frau Müller nun in ihrem neuen Alltag konfrontiert.

Um solche Situationen zu verhindern und sich und seine Liebsten abzusichern ist es wichtig, die eigene rechtliche Vorsorge rechtzeitig zu regeln. Dazu gehört nebst der Errichtung eines Vorsorgeauftrages auch die Erteilung von Vollmachten. Denn ein Vorsorgeauftrag tritt im Falle des Verlustes der Urteilsfähigkeit nicht automatisch in Kraft, sondern muss von der KESB zuerst validiert werden. Dabei prüft die KESB unter anderem, ob die betroffene Person tatsächlich urteilsunfähig ist, ein gültiger und vollständiger Vorsorgeauftrag vorliegt und die beauftragte Person tatsächlich für die individuell anstehenden Aufgaben geeignet ist. Dieser Prozess kann dauern. Daher empfiehlt sich, die Handlungsfähigkeit zusätzlich auch mit Vollmachten (inkl. separater Bankvollmacht für Bankgeschäfte) sicherzustellen.

 

Inhaltlich ist es wichtig, den Vorsorgeauftrag und die Vollmachten auf die eigenen Bedürfnisse und die individuelle Lebenssituation auszugestalten. Konkubinatspaare, Eigenheimbesitzer und Unternehmer sollten dringend weiterhegende Punkte in ihren Vorsorgeauftrag aufnehmen als z.B. Alleinstehende ohne Wohneigentum.


Als spezialisierter Dienstleister in den Bereichen der Vorsorge-, Erbrechts-, Immobilien- und Steierplanung unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Liebsten bei Krankheit, Unfall und Tod rechtlich und finanziell abzusichern und unnötige Risiken zu vermeiden.