Minderjährige Kinder in Nachlässen mit Wohneigentum

Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, grundsätzlich unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil allein zu. Bei der Erbteilung gilt dieses gesetzliche Vertretungsrecht jedoch nicht. Um kostspielige und aufwändige Erbteilungen zu vermeiden, ist rechtzeitiges Handeln angesagt.


Stéphanie und Samuel Meyer leben zusammen mit ihren beiden minderjährigen Kindern Finn und Jasmin in ihrem kürzlich erworbenen Eigenheim. Samuel Meyer verstirbt unerwartet an den Folgen eines Hirnschlags. Nebst der grossen Trauer kommen weitere Herausforderungen und Sorgen auf Stéphanie zu. Wie bin ich finanziell abgesichert? Kann ich das Eigenheim behalten? Muss ich meine Kinder ausbezahlen? Schon lange hatten die Ehegatten Meyer davon gesprochen, sich für einen solchen Fall gegenseitig absichern zu wollen. Nie hätten sie gedacht, dass sie das Schicksal derart früh treffen könnte.


Interessenskonflikte

Nebst den ganzen finanziellen Sorgen und administrativen Angelegenheiten hat sich nun auch die KESB eingeschaltet, um die Rechte der Kinder zu wahren. Stéphanie Meyer versteht nicht weshalb. Als überlebende Ehefrau steht ihr die elterliche Sorge doch allein zu. Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass die elterliche Sorge in einer Erbengemeinschaft des verstorbenen Ehegatten, an welcher die Kinder und der überlebende Elternteil gemeinsam beteiligt sind, endet. Wieso? In einer solchen Situation, in welcher der überlebende Elternteil sowohl eigene Interessen hat, als auch die Interessen der minderjährigen Kinder vertreten muss, entsteht ein Interessenkonflikt. In diesen Fällen ernennt die KESB für die minderjährigen Kinder eine Beistandsperson, welche die Interessen der Kinder im Zusammenhang mit der Erbteilung wahrnimmt.


Behördlicher Schutz der Kindesinteressen

Stéphanie, Finn und Jasmin bilden nun eine Erbengemeinschaft. Handlungen der Erbengemeinschaften bedürfen der Einstimmigkeit und können nur noch unter Mitwirkung des von der KESB bestellten Beistands vorgenommen werden. So auch die von Stéphanie angestrebte Übernahme der Miteigentumshälfte von Samuel am gemeinsamen Eigenheim.


Behördliche Einflussnahme durch eine Erbschaftsregelung einschränken

Finanzielle Risiken und administrative Hürden lassen sich durch eine rechtzeitige Erbregelung einfach und mit wenig finanziellem Aufwand verhindern. Eine Erbregelung ist die beste Absicherung der Hinterbliebenen.

Als spezialisierter Dienstleister in den Bereichen der Vorsorge- und Nachlassplanung unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Liebsten bei Krankheit, Unfall und Tod rechtlich und finanziell abzusichern und solche Risiken zu vermeiden.