Viele Eltern unterstützen ihre Kinder beim Kauf eines Eigenheims, der beruflichen Selbständigkeit oder teuren Weiterbildungen. Bei solchen Vermögenszuwendungen sollte immer klar vereinbart werden, ob, gegenüber wem und zu welchem Zeitpunkt eine Ausgleichung zu erfolgen hat. Fehlende oder unklare Regelungen können die lebzeitig begünstigten Kinder gegenüber Miterben in finanzielle Schwierigkeiten bringen oder zu Erbstreitigkeiten führen.
Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, grundsätzlich unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter. Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil allein zu. Bei der Erbteilung gilt dieses gesetzliche Vertretungsrecht jedoch nicht. Um kostspielige und aufwändige Erbteilungen zu vermeiden, ist rechtzeitiges Handeln angesagt.