«Mein Mann und ich überlegen uns, unsere Liegenschaft zu Lebzeiten unseren beiden Kindern zu verschenken. Allerdings möchten wir solange wir leben in unserer Liegenschaft wohnen bleiben. Worauf müssen wir achten? Wir möchten auch verhindern, dass wir unser Eigenheim verkaufen müssen, falls wir hohe Pflegekosten verursachen. Stimmt es, dass der Staat nicht mehr auf uns und die Liegenschaft zurückgreifen kann, wenn die Schenkung mindestens 10 Jahre zurückliegt?»
Viele Eltern unterstützen ihre Kinder beim Kauf eines Eigenheims, der beruflichen Selbständigkeit oder teuren Weiterbildungen. Bei solchen Vermögenszuwendungen sollte immer klar vereinbart werden, ob, gegenüber wem und zu welchem Zeitpunkt eine Ausgleichung zu erfolgen hat. Fehlende oder unklare Regelungen können die lebzeitig begünstigten Kinder gegenüber Miterben in finanzielle Schwierigkeiten bringen oder zu Erbstreitigkeiten führen.